Hab folgendes bei OFDB gefunden:
"Beschlagnahmung des Hershell Gordon Lewis-Films "Blood Feast" Teil II 27.05.2004 - 10:08
Die aktuelle Pressemeldung:
Forchheim, 26.05.2004 - Medialog, der Verein zur Förderung von
Medienkompetenz, ist im Protest gegen das Verbot des Films "Blood
Feast" (USA 1963) nun einen Schritt weiter gegangen. Nachdem allein
online bislang über 800 Unterzeichner gegen die Beschlagnahmung des
Films durch das Amtsgericht Karlsruhe vom 20. Januar 2004 (Az: 31 Gs
134/04) protestieren, hat der Verein nun Gutachten angefordert, die die
gerichtliche Entscheidung prüfen. Derzeit sind Texte vom Kieler
Medienwissenschaftler Prof. Dr. Hans J. Wulff, dem Münchner
Medienrechtsanwalt Holger von Hartlieb, dem Filmpublizisten Georg
Seeßlen und dem Filmregisseur und Journalisten Jörg Buttgereit in
Arbeit bzw. liegen bereits vor.
Der Mediengewaltforscher Wulff weist in seinem Gutachten darauf hin,
dass die medial dargestellte Gewalt, wie sie häufig in Filmen wie
"Blood Feast" inkriminiert wird, die Gesellschaft nicht zerstört,
"sondern hilft, sie zu befestigen und zu sichern, weil sie die
Adressaten in einen Erlebens- und Denkprozeß hineinbewegt, in dem
Tugenden verhandelt werden und aus dem sich eine Moral aus der
Geschichte ableitet. Die Wirkungsfrage, die so oft naiv gestellt wird,
weil es so evident zu sein scheint, daß 'schlechte Filme' Vorbilder für
reales Verhalten anzubieten und die Drehbücher für manches reale
Verbrechen abzugeben scheinen, verschiebt sich so – auch in der
Besichtigung gewalttätiger Interaktion findet eine Auseinandersetzung
von Zuschauer-Ich und Alltagswelt statt." Wulff weist weiter auf das
kulturelle und historische Erklärungspotenzial hin, das in den Bildern
der Gewalt verborgen ist, und kommt zu dem Schluss, dass "Blood Feast"
bereits 1963 "erste tastende Versuche unternahm, die sich verschiebende
Körperwahrnehmung der Industriegesellschaften zu thematisieren und
Ausdrucksformen zu finden, die einander widerstrebende Affekte
miteinander verbanden."
Ebenfalls liegt seit gestern eine eigene, 25-seitige Stellungnahme des
Vereins vor, die den Film "Blood Feast" filmwissenschaftlich
analysiert, seine ästhetische, film- und kulturhistorische Bedeutung
darlegt und sich schließlich kritisch mit dem Beschlagnahmebeschluss
des Amtsgerichtes auseinandersetzt. Der Beschlusstext präsentiere
demnach die Gewaltdarstellung in "Blood Feast" in einer Drastik, wie
sie im Film nicht zu finden sei und besteche "durch ihre extrem knappe,
augenscheinlich rein deskriptive Behandlung des Films und enthält neben
etlichen Beobachtungs- und terminologischen Fehlern und Ungenauigkeiten
leider keinerlei Begründungen für das Verbot – außer den Referenzen an
die Paragraphen des Strafgesetzbuches", so der Wortlaut des
Gutachtentextes.
Die Gutachtentexte sollen zusammen mit den gesammelten Unterschriften
Anfang August beim Petitions- und Medienausschuss des Deutschen
Bundestages eingereicht werden. Der Gutachtentext von Medialog kann
bereits jetzt von Interessierten als PDF-Dokument im Internet unter
www.filmgewalt.de/gutachten.pdfabgerufen oder bei Medialog bestellt werden:
www.medialog-ev.deGruß, Square-01