Hallo T.P.R (
)
im Prinzip hat swisszombie recht. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Gründen.
Beispiel "Zombie" : Erste Veröffentlichung unter dem selben Namen, dann Indizierung und Beschlagnahme. Dann Bootleg-Tape: "Zombies im Kaufhaus" Spätere Veröffentlichungen unter dem Titel: "Zombie-Dawn of the Dead"
Beispiel "Geisterstadt der Zombies". Ursprünglicher Verleihtitel im Kino: "Über dem Jenseits". Im Zuge der Zombiewelle in den 80ern erhielt er den bekannteren Titel "Die Geisterstadt....". Nach der Beschlagnahme auf Video wurde der Film von verschiedenen Anbietern unter den Namen "L'Aldila....", "The Beyond" oder dem ursprünglichen Kinotitel wieder auf den Markt geworfen.
Das "Phänomen" der verschiedenen Titel für ein und denselben Film rührt in erster Linie allerdings tatsächlich
aus der Bootlegger-Szene, die seinerzeit für beschlagnahmte oder indizierte Filme sich immer wieder neue Titel für die Filme überlegt hatten. So sollte in erster Linie die Staatsanwaltschaft in die Irre geführt werden, aber auch Rechteinhaber und zuletzt auch Fans dieser Filme wurden häufig getäuscht.
Heute greifen auch offizielle Anbieter immer wieder gerne aus verschleierungstechnischen Gründen gerne auf diese Titeländerungen zurück.
Gruezi,
Fraenklin [28]