braunmatz schrieb am 20.09.2005 17:28[/i]
Amoebe schrieb am 20.09.2005 12:15[/i]
....
Allerdings solltest du jemanden kennen, der Lust hat dich zu denunzieren, dann kann es schon sein, das du Besuch vom BKA bekommst und die dir quasie deine gesamte Bude ausräumen und dann alles, aber wirklich alles, was du auf Video/ DVD besitzt, beschlagnahmen und mitnehmen, das Zeug siehst du dann auch nie wieder.
....
Gruß Amoebe
DAS kann ich mir aber nicht vorstellen. Alles was " legal" ist muss die StA wieder zurückgeben da es keine Beweiskraft hat.
Ich würde klagen bis man mir meine Rechtschutz kündigt!!!!!!
(Da geh ich bis nach Karlsruhe)
[1]
Leider habe ich schon von mehreren Fällen gehört, wo auch legale Sachen gleich mitbeschlagnahmt wurden, und auch diese Sachen wurden nicht zurückgegeben.
Auch Staatsanwälte können Schweine sein:
so wird öfters vom Staatsanwalt angeboten: keine Anklage, dafür aber behalte ich die beschlagnahmten Sachen. Viele geben nach, da sie sich keinen Anwalt leisten können bzw. auch die Gereichtskosten zu hoch sind.
Und mit der Rechtschutzversicherung ist das auch immer so eine Sache, ob diese überhaupt bei solchen Sachen einspringt. Das würde ich auf jeden Fall mal prüfen! Viele dieser Standard-RSV schließen so etwas aus!!!!
donshadow