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Autor Thema: Zombie - Kinoversion 1978  (Gelesen 17090 mal)
Amoebe
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Splatterpunk


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« Antworten #30 am: 11. Juni 2006, 22:01:58 »

Da hast du einen interessanten Gesichtspunkt aufgezeigt, Dawn Fan.
"Dawn..." ist in der Tat ein berühmter Film, egal wer ihn gesehen oder nicht gesehen hat, kennt zumindest den Titel und weiß das sich dort Zombies u.a. in einem Kaufhaus tummeln.
Aber wer hat denn die Werbung für den Film in erster Linie gemacht?
Ja die obligatorischen Trailer, aber als hierzulande die Zensur- und Verbotswelle losging wurde der Film quasi noch populärer, denn das Interesse des gewöhnlichen Konsumenten war geweckt worden. "Wieso ist denn der Film gekürzt/ verboten?"
Nun wurden die Videotheken gestürmt, um ja noch die uncut Version in die Finger zu bekommen, um sie sich zu kopieren. Und wer damals ind er Lage sich eine illegale Kopie anzufertigen, tat dies auch meist gleich für Freunde und Verwandte.
Die Aktionen der FSK und BPjS, die eigentlich das gewöhnliche Volk vor diesen Filmen schützen sollte, hatte paradoxerweise genau den gegenteiligen Effekt.


Aber die Damen und Herren der BPjS lernen nicht dazu: je mehr eine Sache dämonisiert wird, desto werbewirksamer ist es.

All publicity is good publicity  [13]

Es hätte völlig genügt, den Film ab 18 freizugeben und damit hätte es sich gehabt. Aber nein, da gibts Dokumentarfilme im Fernsehen, Springers Kampfpresse tat ihr übriges, um die eigenen Auflagen immer oben zu halten und selbst in unseren Schulen ( 1983) wurden Broschüren von den Lehrern verteilt, wo man einige Bilder nebst Titel von "Dawn..." sehen konnte.

Es hatte so gut wie keinen Abschreckungseffekt, denn nun waren wir ALLE heiß auf diesen Film.


Im Endeffekt haben unsere Lehrer auch Werbung betrieben.

Und wie ich schon weiter oben erwähnt habe: Es gibt das WWW und ich moechte mal nicht wissen, wie oft schon die UNCUT Version illegal heruntergeladen und weiterkopiert wurde.

Gruß Amoebe



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Ich bin ein potentieller Amokläufer, denn ich höre Heavy Metal, die Musik, die mit dem Teufel im Bunde steht, ich spiele gemeine Killerspiele, in denen die Feinde auch mal bluten, und ich sehe mir Kriegs- und Gewaltfilme an... Wann werde ich deportiert, kriege meine Nummer und darf mich anstellen?
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« Antworten #31 am: 11. Juni 2006, 23:39:34 »

Mensch, baldhead, du kennst dich aber echt gut aus, da bleibt einem ja die Spucke weg!
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Baldhead
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« Antworten #32 am: 12. Juni 2006, 15:22:20 »

Zitat
kulanski schrieb am 11.06.2006 23:39[/i]
Mensch, baldhead, du kennst dich aber echt gut aus, da bleibt einem ja die Spucke weg!



.....wenn man sich mit einem Film 27 Jahre befaßt,bekommt man eine gewisse Routine [1]
Gruß
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donshadow
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« Antworten #33 am: 12. Juni 2006, 15:41:37 »


Ich glaube auf die BPjM braucht man nicht so sehr "rumzuhacken", schließlich indizieren die ja nur Filme. Und wenn ein Film auf dem Index steht, heißt das ja nicht, dass er verboten ist.

Viel, viel schlimmer sind die bundesweiten Beschlagnahmungen, welche nur durch ein richterliches Urteil verhängt werden können. In diesem Sinne kann ich nämlich die Entscheidungen der Richter, sowie der auslösenden Staatsanwälte nicht ganz nachvollziehen.

Donnie
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Baldhead
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« Antworten #34 am: 12. Juni 2006, 18:42:10 »


Zitat
donshadow schrieb am 12.06.2006 15:41[/i]

Ich glaube auf die BPjM braucht man nicht so sehr "rumzuhacken", schließlich indizieren die ja nur Filme. Und wenn ein Film auf dem Index steht, heißt das ja nicht, dass er verboten ist.

Viel, viel schlimmer sind die bundesweiten Beschlagnahmungen, welche nur durch ein richterliches Urteil verhängt werden können. In diesem Sinne kann ich nämlich die Entscheidungen der Richter, sowie der auslösenden Staatsanwälte nicht ganz nachvollziehen.

Donnie

....jawohl Donnie,ganz recht und Spiztenreiter in Sachen Beschlagnahme ist ja unser allseits beliebtes AG Tiergarten in Berlin...... [20]
Gruß nach Halle
Baldhead
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Amoebe
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Splatterpunk


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« Antworten #35 am: 12. Juni 2006, 21:54:47 »

Dicht gefolgt vom AG Muenchen.
Aber was nutzt uns die Arbeit der BPjS wenn diese Leute schon mit Vorurteilen an die Sache herangehen? Die haben sie nämlich nicht [20]

Gruß Amoebe
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Ich bin ein potentieller Amokläufer, denn ich höre Heavy Metal, die Musik, die mit dem Teufel im Bunde steht, ich spiele gemeine Killerspiele, in denen die Feinde auch mal bluten, und ich sehe mir Kriegs- und Gewaltfilme an... Wann werde ich deportiert, kriege meine Nummer und darf mich anstellen?
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« Antworten #36 am: 13. Juni 2006, 10:04:09 »

Ich hab mal ne E-Mail an die BPjM geschrieben, von wegen warum indiziert und so bla bla heute gibt es Filme mit krassere Gewaltdarstellung bla blubb bla bla [13]. Zu meinem großen Erstaunen bekam ich sogar eine Antwort! Hier:

Sehr geehrter Herr B,

 

der Film „Dawn of the dead“ ist beschlagnahmt, zuletzt durch Beschluss des AG Tiergarten vom 15.08.2001.

Das Gericht hat in diesem Fall rechtskräftig festgestellt, dass der Film den Straftatbestand des § 131 StGB erfüllt.

Beschlagnahmebeschlüsse unterliegen allerdings der Verjährung (10 Jahre), so dass, sofern kein neuer Beschlagnahmebeschluss von Seiten einer Staatsanwaltschaft erwirkt wird, der Beschluss im Jahre 2011 verjähren wird.

Auch wenn der Beschluss einmal verjähren sollte, kann jedoch auf Antrag einer Staatsanwaltschaft  jederzeit ein neuer Beschlagnahmebeschluss erwirkt werden, sofern das zuständige Gericht auch dann noch den Tatbestand des § 131 StGB als verwirklicht ansieht.

 

Unabhängig hiervon ist der Film auch indiziert durch Entscheidung der Bundesprüfstelle, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 42 vom 29.02.1992. Nach dem Jugendschutzgesetz verliert die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien nach Ablauf von 25 Jahren seit Indizierung ihre Wirkung. Die Bundesprüfstelle prüft nach Ablauf von 25 Jahren, ob der Film auch nach aktuellen Maßstäben noch jugendgefährdend ist. Stellt das Gremium auch dann noch eine jugendgefährdende Wirkung fest, so spricht es eine Folgeindizierung aus, anderenfalls wird der Film aus der Liste gestrichen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag

 

Corinna Bochmann
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"Schaffst du mir aber den Himmelsstier nicht,
So zerschlag ich die Türen der Unterwelt,
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Laß ich auferstehn die Toten, daß sie fressen die Lebenden,
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« Antworten #37 am: 13. Juni 2006, 12:15:11 »

Ich bin mir absolut sicher das 2011 der ganze Rummel von vorne losgeht und der Film erneut beschlagnahmt wird.   [8]
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« Antworten #38 am: 14. Juni 2006, 18:15:05 »

Zitat
Dawn Fan schrieb am 13.06.2006 12:15[/i]
Ich bin mir absolut sicher das 2011 der ganze Rummel von vorne losgeht und der Film erneut beschlagnahmt wird.   [8]

Ich kann mir gut vorstellen, daß irgendein Vertrieb versuchen wird, eine mögliche Zwischenzeit bis zur erneuten Beschlagnahmung zu nutzen, um ein paar Kopien zu verkaufen.

Tja, ändern können wir es nicht. Der Filmtitel hat wohl seinen festen Sitz in der Beschlagnahmungsliste.
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Dawn Fan
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« Antworten #39 am: 15. Juni 2006, 16:23:35 »

Zitat
osssi schrieb am 14.06.2006 18:15[/i]

Ich kann mir gut vorstellen, daß irgendein Vertrieb versuchen wird, eine mögliche Zwischenzeit bis zur erneuten Beschlagnahmung zu nutzen, um ein paar Kopien zu verkaufen.

Tja, ändern können wir es nicht. Der Filmtitel hat wohl seinen festen Sitz in der Beschlagnahmungsliste.

Immerhin besteht dann wenigstens für kurze Zeit die Möglichkeit sich eine Kopie legal zu erwerben. Der Besitz eines beschlagnahmten Mediums ist ja nicht strafbar, schon gar nicht wenn man sich eine Kopie erworben hat zu einem Zeitpunkt als diese noch im Handel frei erhältlich war.
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Monsterman
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« Antworten #40 am: 28. Mai 2007, 12:19:42 »

Zitat
Baldhead schrieb am 11.06.2006 16:24[/i]
........die Kinokopie auf 35 mm ist für Kinoaufführungen aber nur deswegen zugelassen,weil es in Deutschland kaum mehr brauchbare Kopien gibt.Wenn ich im Besitz einer solchen Kopie bin (inkl. der Verleihrechte) und diese dann auf DVD presse,habe ich  gegen den § 131 verstoßen.Also das ist schon alles etwas merkwürdig......... [3]
Gruß
Baldhead
[6] Ups, das habe ich erst jetzt genauer gelesen.

Sorry, Baldhead, aber so ist es leider nicht. Die Verleihrechte beziehen sich ausschließlich auf das Vorführen des Films in Kinos und anderen Abspielstätten. Das andere sind die Vertriebsrechte für den Verkauf, sprich die Vermarktung für den Heimkinosektor und somit für jedermann zugänglich.

Im übrigen bezog sich mein Statement nicht auf den 35mm-Kopien-Mangel, sondern auf den Umstand, dass der Film nur dann (und somit eingeschränkt) vorgeführt werden darf, wenn es sich um eine Veranstaltung mit einem filmhistorischen oder filmwissenschaftlichen Charakter handelt, d.h. der Vorführung muss ein Vortrag oder ähnliches (Diskussion, etc.) voraus gehen, zumindest beinhalten.

Aber stelle Dir das nicht so einfach vor. Um einen indizierten oder verbotenen Film in einer solchen Rahmenveranstaltung zeigen zu können, müssen entsprechende Kriterien erfüllt sein. Dies wurde auch schon bei den Nazi-Filmen "Triumph des Willens" und "Hitlerjunge Quex" praktiziert, was u.a. auch eine handverlesene Auswahl von Leuten bedeuten kann.

Da diese Filme einen filmhistorischen Bezug haben, wurden sie seinerzeit (vor 5 Jahren, glaube ich) in einer Matineé mit ausgesuchten Gästen und Vertretern des Deutschen Filmmuseums Berlin gezeigt. Wie aber sowas bei einem Horrorfilm aussehen und mit welcher Begründung das dann klappen soll, weiß ich allerdings nicht.

Gruß Monsterman [11]
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« Antworten #41 am: 22. August 2007, 23:43:43 »

auf der einen seite ist es ja sehr schmeichelhaft das dawn noch imemr heiss umworben oder auf m index steht, andererseits ist es für liebhaber oder neueinsteiger des klassikers ein graus den film auf dvd / vhs zu bekommen.

ich muss gestehen, für mich ist es ein klax sahne gewesehn alle meine versionen zu ergattern, nicht zuletzt auf videobörsen.
(hoffe ich habe nichts falsches oder forenschädliches gesagt, wenn doch bitte um rüge und edit).  also wenn man WILL bekommt man den film UNCUT . die neue 156 utlimate edition ist zwar klasse, aber doch kein "original" sei es direx cut oder argento cut. aber dennoch genial das es ihn gibt und ein muss in jeder sammlung. [7]


 die uncut dvd eurocut versionen (deutsch) !

die mir erstmalig bekannte  dvd version (welche ich zudem auch auf laserdisc habe) kam von laser paradise. die bekannte red edition. quali ganz passabel dafür das man vorher ne oft miese vhs kopie sehen musste. was stört, die schraubenzieherszene die vom ntsc zu pal ummodelliert wurde und somit den film manipuliert ! aber man schluckte es trotzdem.

die weitaus bessere version ist von XT VIDEO österreich.
der eurocut hat dort die 118 minuten (habs noch nicht gemessen) enthält "alle" uncutszenen für euro verhältnisse und das in einklang zu ner top qualität. diese edition ist absoult zu empfehlen und ich bin gott froh das ich sie habe. diese version ist ebenso auf der ULTIMATE EDITION box aus den usa drauf, ich denke das xt video n dvd abzug oder master mit der bearbeiteten deutschen tonspur in ihrer edition gebracht hatte, also das beste was getan werden konnte und oder sollte.

(fehlermeldungen bitte ich korrigiert zu wissen, denn auch ich lern gern neues dazu) danke
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« Antworten #42 am: 14. Januar 2011, 21:44:32 »

Also, ich bin gespannt, was dieses Jahr auf ZOMBIE zukommt. Ich gehe eher davon aus, dass das Verbot aufgehoben wird, da ansonsten Filme wie SAW, HOSTEL, etc. dann auch verboten werden müssten. Hinzu kommt, dass ZOMBIE eher wie ein B-Movie wirkt, verglichen mit den Sadisten- und Folterfilmen von heute. Ich denke, man sollte da ganz entspannt bleiben.

Des weiteren sollte man wissen, dass es seinerzeit zwei Richter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten gab (Berliner haben ja bekanntlich sowieso meist 'ne Macke (Erfahrungswert) Grin ), die absolute Horrorfilmhasser waren und eine verlotterte Jugend befürchteten. (Sieht man sich die Deppen von heute an, welche sich nicht mal vernünftig artikulieren können, sind die Befürchtungen ja auch eingetreten). Der eine Richter hat bereits den Löffel abgegeben, der andere soll meines Wissens bereits seit 3 Jahren im Ruhestand sein. Die Aussichten stehen also nicht schlecht.

Die 35mm-Kopie hingegen ist deshalb auch vom Verbot ausgenommen, weil eben kein Privatmann einen 35mm-Projektor zur Verfügung hat (jedenfalls nicht jeder) Grin und diese abspielen kann. Hinzu kommt, dass es kaum noch 35mm-Kopien des Films gibt. Meines Wissens existieren lediglich noch 6 Kopien auf 35mm (in deutsch). Zwei Forumsteilnehmer haben jeweils eine in ihrem Besitz, wie ich weiß. Wink

Also, entspannt bleiben, es wird spannend.

Gruß Monsterman
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