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Autor Thema: Zensur von Dawn 78 ein Witz  (Gelesen 3556 mal)
Gast
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« am: 20. September 2005, 11:22:43 »

Etwas wirr!:

Ich finde die Zensur von Dawn 78, schaut man sich Land oder Dawn 04 an (Kopfschussszene), doch ein ziemlicher Witz. Oder sehe ich das falsch?

Mal eine Frage nebenbei: Welche Strafen sieht eigentlich der Gesetzgeber für "Endkonsumenten"
vor, die z. B. eine (1!) ausländische Fassung eines namhaften Filmes besitzen? Oder wird da lediglich beschlagnahmt?
Betrachtet man gewisse Autoren der Szene, die publizieren bestimmte Uncut-Versionen zu besitzen, scheinen die Gesetzeshüter doch zumindest gutmütig zu sein.

Insgesamt auf jeden Fall typisch deutsch: Der Staat muss uns beschützen. Zum Kotzen!
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donshadow
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« Antworten #1 am: 20. September 2005, 11:31:34 »


Erst einmal ein herzliches Willkommen in unserem Forum!

Unser Zensurstaat ist tatsächlich öfters mal ein Witz in ihrer Willkür und Auslegungssache der Gesetze.

Du bist mit Deiner Anschicht bei weitem nicht alleine [1]


donshadow
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Amoebe
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Splatterpunk


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« Antworten #2 am: 20. September 2005, 12:15:09 »

Hallo Billy,
auch ich heisse dich hier willkommen.

Theoretisch hat dich keinerlei Strafe zu erwarten, wenn du eine ( oder auch mehrere )verbotene Titel besitzt.
Zum Glück haben wir noch keinen solchen Überwachungsstaat, der beschied weiß, wer sich wann und wo welche Version ebsorgt hat.

Allerdings solltest du jemanden kennen, der Lust hat dich zu denunzieren, dann kann es schon sein, das du Besuch vom BKA bekommst und die dir quasie deine gesamte Bude ausräumen und  dann alles, aber wirklich alles, was du auf Video/ DVD besitzt, beschlagnahmen und mitnehmen, das Zeug siehst du dann auch nie wieder.

Was die Zensur in diesem Staate angeht, so ist diese ein Fall für sich. Mal scheinen sie gute Tage zu haben und verpassen härteren Filmen wie z.B. "Wrong Turn" oder "Creep" eine 16er Freigabe, oder aber sie toben sich dermaßn aus, wie z.B. James Bonds Feuerball, der 88 offiziell auf Video als 12er Fassung erschien aber unsinnigerweise geschnitten war. ( zumal Anno 95 weil GoldenEye in den Kinos lief, alle Bondfilme UNCUT wieder auf den Markt kamen und die altersfreigabe nicht geändert wurde).

So gesehen bewegts du dich in einer Grauzone, der Film ist zwar verboten aber sor ichtig erlaubt ist der Besitz nicht und wenn du nicht gerade öffentlich Vorführungen veranstaltest, oder wie gesagt dir keiner ans Leder will, wirst du noch, so schätze ich, sehr lange an deinem Juwel deine Freude haben.

Gruß Amoebe
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Ich bin ein potentieller Amokläufer, denn ich höre Heavy Metal, die Musik, die mit dem Teufel im Bunde steht, ich spiele gemeine Killerspiele, in denen die Feinde auch mal bluten, und ich sehe mir Kriegs- und Gewaltfilme an... Wann werde ich deportiert, kriege meine Nummer und darf mich anstellen?
braunmatz
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« Antworten #3 am: 20. September 2005, 17:28:12 »

Zitat
Amoebe schrieb am 20.09.2005 12:15[/i]

....
Allerdings solltest du jemanden kennen, der Lust hat dich zu denunzieren, dann kann es schon sein, das du Besuch vom BKA bekommst und die dir quasie deine gesamte Bude ausräumen und  dann alles, aber wirklich alles, was du auf Video/ DVD besitzt, beschlagnahmen und mitnehmen, das Zeug siehst du dann auch nie wieder.
....

Gruß Amoebe

DAS kann ich mir aber nicht vorstellen. Alles was " legal" ist muss die StA wieder zurückgeben da es keine Beweiskraft hat.
Ich würde klagen bis man mir meine Rechtschutz kündigt!!!!!!
(Da geh ich bis nach Karlsruhe)
 [1]
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donshadow
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Mafia-Chefé


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« Antworten #4 am: 20. September 2005, 18:19:53 »

Zitat
braunmatz schrieb am 20.09.2005 17:28[/i]
Zitat
Amoebe schrieb am 20.09.2005 12:15[/i]

....
Allerdings solltest du jemanden kennen, der Lust hat dich zu denunzieren, dann kann es schon sein, das du Besuch vom BKA bekommst und die dir quasie deine gesamte Bude ausräumen und  dann alles, aber wirklich alles, was du auf Video/ DVD besitzt, beschlagnahmen und mitnehmen, das Zeug siehst du dann auch nie wieder.
....

Gruß Amoebe

DAS kann ich mir aber nicht vorstellen. Alles was " legal" ist muss die StA wieder zurückgeben da es keine Beweiskraft hat.
Ich würde klagen bis man mir meine Rechtschutz kündigt!!!!!!
(Da geh ich bis nach Karlsruhe)
 [1]


Leider habe ich schon von mehreren Fällen gehört, wo auch legale Sachen gleich mitbeschlagnahmt wurden, und auch diese Sachen wurden nicht zurückgegeben.

Auch Staatsanwälte können Schweine sein:
so wird öfters vom Staatsanwalt angeboten: keine Anklage, dafür aber behalte ich die beschlagnahmten Sachen. Viele geben nach, da sie sich keinen Anwalt leisten können bzw. auch die Gereichtskosten zu hoch sind.

Und mit der Rechtschutzversicherung ist das auch immer so eine Sache, ob diese überhaupt bei solchen Sachen einspringt. Das würde ich auf jeden Fall mal prüfen! Viele dieser Standard-RSV schließen so etwas aus!!!!


donshadow

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Amoebe
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Splatterpunk


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« Antworten #5 am: 20. September 2005, 18:38:41 »

Hallo Braunmatz,

theoretisch hast du Recht, aber wie Donshadow schon sagte, die Realität sieht leider anders aus.
Es hat schon Fälle gegeben, wo die Staatsanwaltschaft wirklich alles hat beschlagnahmt, da scherten sie sich einen Dreck, ob du "Zombie" besitzt oder "Doktor Schiwago".
Dann kommen auch solche Deals zustande, wie "Keine Fragen, dann auch keine Anzeigen"!

Gruß Amoebe
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Knuspriger & streunender Zombie


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« Antworten #6 am: 19. November 2007, 12:46:08 »

Hey eigentlich Schlau von dem/n Herrn/en Staatsanwalt/wälten!
So bekommst du 'ne dufte Sammlung an Filmchen, wer weiß, vielleicht hat dir ja Zombie damals im Kino auch gefallen oder so und du wolltest ihn immer schon haben... naja.. dann wird dat beschlagnahmt und dann verschwinden die DVD's zufällig [13]. Es sei denn du lässt es zu ner Anzeige kommen [13]
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"Schaffst du mir aber den Himmelsstier nicht,
So zerschlag ich die Türen der Unterwelt,
Zerschmeiß ich die Pfosten, laß die Tore weit offenstehn,
Laß ich auferstehn die Toten, daß sie fressen die Lebenden,
Der Toten werden mehr sein denn der Lebendigen!"
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